Zahnimplantate werden als Privatleistung abgerechnet. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Meist wird nur ein fixer Zuschuss für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen gewährt, nicht jedoch für das Implantat selbst oder den chirurgischen Eingriff.
In bestimmten Ausnahmefällen, etwa nach einem Unfall oder bei schweren Zahnkrankheiten, kann eine höhere Kostenbeteiligung möglich sein. Eine private Zahnzusatzversicherung kann zusätzliche Leistungen abdecken. Auch viele weitere Behandlungen aus der biologischen Zahnmedizin, wie Materialtests oder metallfreie Versorgungen, müssen privat bezahlt werden. Eine individuelle Abklärung mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung wird empfohlen.